Satzung Wasserbeschaffungsverband Neuenothe

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Verbandssatzung von 1996
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Wasserbezugsordnung, Auszüge aus der Satzung

Der vollständige Inhalt kann beim Verbandsvorsteher angefordert werden

§ 9 Hausanschluß,  Teilauszug aus der Satzung

1) Der Hausanschluß besteht aus der Verbindung Versorgungsnetz mit der Mitgliederanlage des Grundstücks. Er beginnt an der Abzweigstelle Versorgungsnetz und endet an der Hauptabsperr-

vorrichtung vor dem Wasserzähler.

 

3) Der WBV bestimmt die Zahl, Art, Material, lichte Weite und Führung des Hausanschlusses sowie

der Anschlußstelle unter Beachtung der Vorschriften und technischen Regeln.

 

4) Hausanschlüsse gehören nicht zu den Betriebsanlagen des WBV. Sie werden vom Mitglied auf

eigene Kosten hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt sowie beseitigt und müssen

zugänglich und vor Beschädigung geschützt sein.

Werden Änderungen am Hausanschluß aufgrund von Maßnahmen des WBV erforfderlich, so trägt

dieser die entstehenden Kosten.

Der Anschlußnehmer hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Einrichtung des Hausan-

schlusses zu schaffen.

Insbesondere hat er die Erd- und Tiefbauarbeiten nach den Richtlinien des WBV durchzuführen.

 

5) WBV bleibt vorbehalten, die dem Mitglied obliegenden Arbeiten auf dessen Kosten selbst durchzuführen oder von einem vom WBV beauftragten Unternehmer durchführen zu lassen.